Partner der Wärmebehandlung

Gefährdungsbeurteilung


Alle Arbeitgeber sind laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet, mögliche Gefährdungen der Mitarbeiter im Betrieb zu beurteilen. 

Die Gefährdungsbeurteilung dient dem Unternehmen, um die Gefährdungen der Beschäftigten bei der Arbeit zu erfassen, zu bewerten und die erforderlichen Schutzmaßnahmen zur Abwehr der Gefährdungen festzulegen. Gefährdungen können durch Arbeitsmittel, Tätigkeiten, Gefahrstoffen aber auch durch Wechselwirkungen von Anlagen und Maschinen auftreten. Dabei ist der Stand der Technik zu berücksichtigen. 

Dies ist bei Industrieofenanlagen nicht immer leicht zu beurteilen !

Gerade das Zusammenspiel von brennbaren Gasen und Flüssigkeiten in zusammenhang mit Temperaturen und Drücken überfordert oftmals die Sicherheitsbeauftragten.

Genau hier setzen wir an und beraten bzw. erstellen Teilbereiche ihrer Gefährdungsbeurteilung und prüfen den Stand der Technik.

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.